Hausverwaltung wechseln.
echt. einfach.
Wir kümmern uns um Beschlüsse, Unterlagen und die Gespräche mit der alten Verwaltung. Ihre Konten bleiben bestehen, Sie merken kaum etwas - der Wechsel ist für Sie kostenlos.
Sie bemerken den Wechsel kaum.
Den Unterschied danach schon.
Viele WEGs warten zu lange, weil der Wechsel kompliziert wirkt. Mit echt. immo. bleiben Ihre WEG-Konten in der Regel bestehen, das Hausgeld läuft weiter und wir begleiten Beschluss, Unterlagen und Übergabe persönlich und kommunizieren direkt mit der alten Verwaltung.
Bei echt. immo. läuft der Wechsel im Hintergrund: Konten bleiben, IBAN bleibt, Eigentümer müssen nichts ändern. Was Sie merken, ist der Unterschied – schnelle Antworten, klare Abläufe, professionellen Rat und alles kombiniert mit einem intuitiven Kundenportal.
Ein Beschluss ist im Umlaufverfahren in wenigen Tagen möglich
Wir liefern Ihnen den passenden Wortlaut für Tagesordnung, Beschluss und Vollmachten. So kann die WEG sauber per Umlauf entscheiden, ohne auf die nächste Eigentümer warten zu müssen.
Sie behalten Ihre WEG-Konten
Kein unnötiger IBAN-Wechsel, keine neuen Bankverbindungen für die Eigentümer. Wir prüfen, ob die bestehenden Konten weitergeführt und sauber auf uns berechtigt werden können.
Das Hausgeld läuft nahtlos weiter
Eigentümer müssen nicht plötzlich an neue Konten überweisen oder Daueraufträge ändern. Ziel ist ein Übergang ohne Zahlungslücke, Doppelzahlung oder Verwirrung.
Wir holen die Unterlagen bei Ihrer alten Verwaltung ab
In Absprache mit Ihnen kommunizieren wir direkt mit der alten Verwaltung und sagen klar, welche Unterlagen benötigt werden, fordern strukturiert an, prüfen was fehlt und holen alles nötige direkt ab.
Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner
Sie wissen, wer zuständig ist. Bei echt. immo. gibt es feste Ansprechpartner und klare Kommunikation, auch mit Ihrer alten Verwaltung während dem Wechsel.
Die Vorbereitung und der Wechsel sind für Sie kostenlos
Die echt. immo. Wechsel-Beratung kostet Sie nichts. Auch nicht, wenn wir im Anschluss als neue Verwaltung übernehmen.
Die echt. immo.
Wechsel-Beratung
Bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden, bekommen Sie von uns eine individuelle Einschätzung: Wann Ihre WEG frühestens wechseln kann, ob Ihre Konten bestehen bleiben und welcher Beschluss für Ihre Eigentümerstruktur der richtige ist.
Sie schicken uns die wichtigsten Unterlagen, den Rest strukturieren wir: Vertrag prüfen, Konten klären, Beschluss vorbereiten, Kündigung entwerfen und den passenden Stichtag vorschlagen. Die Einschätzung ist kostenlos - Sie entscheiden danach selbst, ob Sie wechseln.
Was wir für Sie übernehmen
Wir prüfen Ihren Verwaltervertrag
Und sagen klar, ab wann Ihre WEG wechseln kann.
Wir klären Ihre WEG-Konten
Wir prüfen, ob die bestehenden Konten weitergeführt werden können.
Wir bereiten den Beschluss vor
Mit Empfehlung für den einfachsten Weg - Umlaufbeschluss oder Eigentümerversammlung.
Wir entwerfen die Kündigung
Schreiben an die alte Verwaltung - unterschriftsreif für die Eigentümer.
Wir organisieren die Übergabe
Wir sagen der alten Verwaltung klar, welche Unterlagen gebraucht werden.
Wir planen den Stichtag
Damit Hausgeld, Konten und Unterlagen sauber weiterlaufen.
Drei Schritte. Mehr brauchen wir nicht.
Ihre Konten bleiben. Wir setzen nur die Berechtigungen neu.
Ein Kontowechsel ist für viele WEGs der größte Stressfaktor beim Verwalterwechsel. Bei uns ist er in der Regel gar nicht nötig: Ihre bestehenden WEG-Konten werden weitergeführt – wir tauschen lediglich die Bankvollmachten und Zugriffsrechte sauber aus.
Das heißt für Sie: keine neue IBAN, keine Daueraufträge ändern, keine Zahlungslücke. Hausgeld läuft weiter, Lastschriften laufen weiter, Rücklagen bleiben nachvollziehbar an Ort und Stelle.
Vorteile für Ihre WEG
- Keine neue IBAN für Eigentümer
- Keine Änderung von Daueraufträgen
- Keine unnötige Zahlungslücke
- Weniger Aufwand für Beirat und Eigentümer
- Rücklagen- und Hausgeldkonten bleiben nachvollziehbar
- Schnellere Übernahme des laufenden Zahlungsverkehrs
Rechtlich klar geregelt – wir handeln auf solider Basis.
Der Verwalterwechsel ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eindeutig geregelt. Die drei Paragraphen, auf die es ankommt – direkt zum Nachlesen.
Ein Verwalterwechsel kann durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft zeitnah erfolgen.
Im Gesetz nachlesen § 23BeschlussfassungIn vielen Fällen sind Beschlüsse auch im Umlaufverfahren in Textform möglich – z. B. per E-Mail.
Im Gesetz nachlesen § 25MehrheitIn der Versammlung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Je nach Gemeinschaftsordnung können für Umlaufbeschlüsse unterschiedliche Anforderungen gelten.
Im Gesetz nachlesenHinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Vertragslaufzeit, Kündigungsregelungen und konkrete Beschlussformulierung sollten im Einzelfall fachjuristisch geprüft werden.
Sie brauchen nur den Entschluss – den Rest übernehmen wir für Sie.
Wir prüfen kostenlos, wie schnell und sauber Ihre WEG zu echt. immo. wechseln kann – inklusive Konten, Beschluss, Unterlagen und nächstem sinnvollen Stichtag.
echt. immo. – Hausverwaltung im Südwesten. Persönlich. Transparent. Von Eigentümern für Eigentümer.