Hausverwaltung wechseln.
echt. einfach.
Viele WEGs warten zu lange, weil der Wechsel kompliziert wirkt. Mit echt. immo. bleiben Ihre WEG-Konten in der Regel bestehen, das Hausgeld läuft weiter und wir begleiten Beschluss, Unterlagen und Übergabe persönlich und kommunizieren direkt mit der alten Verwaltung.
Für WEGs zwischen Mössingen und Stockach – einfach, strukturiert und diskret.
Sie bemerken den Wechsel kaum.
Den Unterschied danach schon.
Bei echt. immo. läuft der Wechsel im Hintergrund: Konten bleiben, IBAN bleibt, Eigentümer müssen nichts ändern. Was Sie merken, ist der Unterschied – schnelle Antworten, klare Abläufe, professionellen Rat und alles kombiniert mit einem intuitiven Kundenportal.
Ein Beschluss ist im Umlaufverfahren in wenigen Tagen möglich
Wir liefern Ihnen den passenden Wortlaut für Tagesordnung, Beschluss und Vollmachten. So kann die WEG sauber per Umlauf entscheiden, ohne auf die nächste Eigentümer warten zu müssen.
Sie behalten Ihre WEG-Konten
Kein unnötiger IBAN-Wechsel, keine neuen Bankverbindungen für die Eigentümer. Wir prüfen, ob die bestehenden Konten weitergeführt und sauber auf uns berechtigt werden können.
Das Hausgeld läuft nahtlos weiter
Eigentümer müssen nicht plötzlich an neue Konten überweisen oder Daueraufträge ändern. Ziel ist ein Übergang ohne Zahlungslücke, Doppelzahlung oder Verwirrung.
Wir holen die Unterlagen bei Ihrer alten Verwaltung ab
In Absprache mit Ihnen kommunizieren wir direkt mit der alten Verwaltung und sagen klar, welche Unterlagen benötigt werden, fordern strukturiert an, prüfen was fehlt und holen alles nötige direkt ab.
Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner
Sie wissen, wer zuständig ist. Bei echt. immo. gibt es feste Ansprechpartner und klare Kommunikation, auch mit Ihrer alten Verwaltung während dem Wechsel.
Die Vorbereitung und der Wechsel ist für Sie kostenlos
Die echt. immo. Wechsel-Beratung kostet Sie nichts. Auch nicht, wenn wir im Anschluss als neue Verwaltung übernehmen.
Die echt. immo.
Wechsel-Beratung
Bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden, bekommen Sie einen Plan, wie Ihr Wechsel konkret aussehen würde – mit Ihren Vertragsdaten, Ihren Konten und Ihrer Eigentümerstruktur.
Wir machen den Wechsel kein "Vielleicht" mehr, sondern eine konkrete Empfehlung nach sorgfältiger Prüfung. Inklusive Beschluss-Vorlage, die Sie direkt einsetzen können – auch wenn Sie sich am Ende gegen einen Wechsel entscheiden.
Was Sie bekommen
- Wir prüfen Ihren bestehenden Verwaltervertrag – Laufzeit, Kündigungsfristen, Risiken
- Wir prüfen Ihre WEG-Konten auf Fortführbarkeit
- Sie erhalten eine fertige Beschlussvorlage für Tagesordnung und Verwalterwechsel
- Wir empfehlen den passenden Weg – Umlaufbeschluss oder Eigentümerversammlung
- Sie bekommen eine Übergabe-Checkliste mit allen Unterlagen, die wirklich gebraucht werden
- Wir schlagen einen sinnvollen Stichtag vor – und ein Angebot für die Zusammenarbeit ab Tag eins
Ihre Konten bleiben. Wir setzen nur die Berechtigungen neu.
Ein Kontowechsel ist für viele WEGs der größte Stressfaktor beim Verwalterwechsel. Bei uns ist er in der Regel gar nicht nötig: Ihre bestehenden WEG-Konten werden weitergeführt – wir tauschen lediglich die Bankvollmachten und Zugriffsrechte sauber aus.
Das heißt für Sie: keine neue IBAN, keine Daueraufträge ändern, keine Zahlungslücke. Hausgeld läuft weiter, Lastschriften laufen weiter, Rücklagen bleiben nachvollziehbar an Ort und Stelle.
Vorteile für Ihre WEG
- Keine neue IBAN für Eigentümer
- Keine Änderung von Daueraufträgen
- Keine unnötige Zahlungslücke
- Weniger Aufwand für Beirat und Eigentümer
- Rücklagen- und Hausgeldkonten bleiben nachvollziehbar
- Schnellere Übernahme des laufenden Zahlungsverkehrs
Rechtlich klar geregelt – wir handeln auf solider Basis.
Der Verwalterwechsel ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eindeutig geregelt. Die drei Paragraphen, auf die es ankommt – direkt zum Nachlesen.
Ein Verwalterwechsel kann durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfolgen.
Im Gesetz nachlesen § 23WEG · BeschlussfassungIn vielen Fällen sind Beschlüsse auch im Umlaufverfahren in Textform möglich – z. B. per E-Mail.
Im Gesetz nachlesen § 25WEG · MehrheitIn der Versammlung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Je nach Gemeinschaftsordnung können für Umlaufbeschlüsse unterschiedliche Anforderungen gelten.
Im Gesetz nachlesenHinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Vertragslaufzeit, Kündigungsregelungen und konkrete Beschlussformulierung sollten im Einzelfall fachjuristisch geprüft werden.
Sie brauchen nur den Entschluss – den Rest strukturieren wir mit Ihnen.
Wir prüfen kostenlos, wie schnell und sauber Ihre WEG zu echt. immo. wechseln kann – inklusive Konten, Beschluss, Unterlagen und nächstem sinnvollen Stichtag.
echt. immo. – Hausverwaltung im Südwesten. Persönlich. Transparent. Von Eigentümern für Eigentümer.